Deadline 2025: Barrierefreiheit wird Pflicht – Was das BFSG für Firmenwebsites bedeutet

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und mit ihm die gesetzlich verpflichtende Barrierefreiheit für viele digitale Angebote in Deutschland. Grundlage dafür ist der European Accessibility Act (EAA), der durch das BFSG in nationales Recht überführt wird. Die harmonisierte Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (Level AA) definieren den technischen Standard.

Was genau verlangt das BFSG?

Das Gesetz verpflichtet private Unternehmen, deren digitale Produkte oder Dienstleistungen sich an Verbraucher richten – darunter Online-Shops, Bankportale, Buchungsplattformen und mobile Apps –, ihre Angebote vollständig barrierefrei zu gestalten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €. Doch Achtung: Sobald ein digitales Produkt in Verkehr gebracht wird, greift das Gesetz unabhängig von der Unternehmensgröße.

Die zentrale Herausforderung: Laut einer Studie vom November 2024 erfüllen 99 % der deutschen Online-Shops die Anforderungen bislang nicht (Quelle). Es bleibt also nicht mehr viel Zeit – und Unternehmen, die nicht handeln, riskieren nicht nur Bußgelder bis zu 500.000 €, sondern auch Wettbewerbsnachteile durch Abmahnungen und schlechte Rankings in Suchmaschinen.

Welche Anforderungen gelten konkret?

Barrierefreie Websites müssen laut WCAG in vier Bereichen überzeugen: Sie müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das bedeutet unter anderem:

  • Die gesamte Website muss mit der Tastatur bedienbar sein (Tab-Funktion, Enter-Taste)

  • Alt-Texte für alle Bilder, Icons und Grafiken

  • Hohe Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund

  • Semantisch korrektes HTML mit strukturierten Überschriften und Formularen

  • Untertitel für Audio- und Video-Inhalte

  • Steuerung von bewegten Inhalten (Pausieren, Stoppen)

  • Barrierefreie PDFs und Formulare

Wer muss handeln?

Betroffen sind alle Anbieter, die digitale Dienstleistungen an Endverbraucher erbringen – insbesondere im E-Commerce, Bankenwesen, Verkehr, Telekommunikation und E-Books. Auch Websites mit Online-Buchungsfunktionen, Vertragsabschlüssen oder Zahlungssystemen gelten als Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und unterliegen den neuen Vorgaben (Quelle).

Nicht betroffen sind hingegen:

  • Reine B2B-Angebote, sofern dies klar erkennbar ist

  • Kleinstunternehmen mit <10 Mitarbeitenden und <2 Mio. € Umsatz – aber nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten

Wie gelingt die Umstellung?

Schritt 1: Accessibility-Audit

Eine Bestandsaufnahme nach WCAG 2.1 ist essenziell. Hierbei analysieren Expert:innen Kontraste, Navigierbarkeit, Screenreader-Kompatibilität und Tastaturbedienung. Daraus ergibt sich ein priorisierter Maßnahmenplan.

Schritt 2: Quick Wins umsetzen

Oft lassen sich erste Verbesserungen ohne großen Aufwand umsetzen:

  • Alt-Texte ergänzen

  • Kontraste optimieren

  • Tab-Navigation sicherstellen

  • HTML-Struktur überarbeiten

Schritt 3: Technische Umsetzung

Dazu gehören etwa:

  • Screenreader-Kompatibilität via ARIA-Rollen

  • Barrierefreie Formulare mit Labels und Validierung

  • PDF/UA-konforme Dokumente

  • Ein optionaler Accessibility-Modus

Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung

Verpflichtend für betroffene Websites ist eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit mit Stand der Umsetzung, Kontaktmöglichkeit und Feedback-Funktion.

Schritt 5: Monitoring und Wartung

Barrierefreiheit ist kein Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Regelmäßige Re-Audits und Nutzerfeedback helfen, die Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.

Was passiert bei Verstößen?

Neben Abmahnungen und Bußgeldern (bis zu 500.000 €) droht auch die Untersagung des Betriebs nicht-konformer digitaler Dienste. Zudem können Wettbewerber, Verbände oder Nutzende Verstöße melden. Ein weiterer Risikofaktor: Wer Barrierefreiheit ignoriert, verliert Sichtbarkeit in Suchmaschinen und verschreckt Nutzer durch schlechte Usability.

Inklusion als Vorteil: Warum Barrierefreiheit mehr als ein Gesetz ist

Barrierefreiheit bedeutet auch bessere Conversion Rates, niedrigere Absprungraten und neue Zielgruppen. Semantisches HTML und optimierte Usability helfen nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch allen anderen. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein strategischer Vorteil.

BFSG Checkliste

Barrierefreie Website 2025 – Was KMU jetzt prüfen und umsetzen müssen

1. Gilt das BFSG überhaupt für mein Unternehmen?

Beantworte zuerst diese Fragen:

  • Biete ich digitale Dienstleistungen für Endverbraucher an?
    (z. B. Online-Shop, Buchungsplattform, Banking, Verkehrs-App, Kundenportal, E-Book-Angebote)

  • Vertreibe oder entwickle ich digitale Produkte?
    (z. B. Software, mobile Apps, E-Book-Reader, Geld-/Ticketautomaten mit digitaler Oberfläche)

Wenn ja, unterliegt dein Unternehmen grundsätzlich dem BFSG – unabhängig von der Branche.

2. Gibt es eine Ausnahme für mein Unternehmen?

Das BFSG gilt nicht für:

  • Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und

  • einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro
    (→ Ausnahmeregelung nur für digitale Dienstleistungen, nicht für Produkte!)

Achtung: Auch Kleinstunternehmen profitieren trotzdem von Barrierefreiheit – etwa durch bessere Auffindbarkeit, Image und Conversion. Rechtlich befreit ≠ wirtschaftlich klug.

3. Kenntnisstand prüfen – Ist meine Website aktuell barrierefrei?

  • Gibt es bereits eine Accessibility-Erklärung auf der Website?

  • Funktionieren alle Inhalte per Tastatur (Tab, Enter, Esc)?

  • Sind alle Bilder mit Alternativtexten (Alt-Tags) versehen?

  • Ist der Farbkontrast ausreichend (mind. 4,5:1 bei normalem Text)?

  • Ist der Seitenaufbau semantisch korrekt strukturiert (H1, H2, H3, Listen)?

  • Sind Videos mit Untertiteln oder Transkripten versehen?

  • Sind Formulare korrekt beschriftet und bedienbar mit Screenreader?

  • Gibt es keine Barrieren wie animierte Inhalte ohne Stopp-Funktion?

Wenn du hier mehrere Punkte mit „nein“ beantwortest: Handlungsbedarf!

4. Planung & Umsetzung: So gehst du jetzt konkret vor

  • Accessibility-Audit durchführen (intern oder extern)

  • WCAG 2.1 Kriterien (Level AA) als Leitlinie nutzen

  • Quick Wins zuerst umsetzen (Alt-Texte, Kontrast, Tastaturnavigation)

  • Formulare, Buttons, Menüs und Medien barrierefrei gestalten

  • Barrierefreiheitserklärung erstellen und veröffentlichen

  • Laufende Pflege und Monitoring etablieren (z. B. jährliche Prüfung)

  • Bei neuen Projekten: Barrierefreiheit von Anfang an mitplanen

5. Fristen und Sanktionen nicht verpassen

  • Deadline: 28. Juni 2025 – Bis dahin muss deine Website oder App gesetzeskonform sein.

  • Mögliche Folgen bei Verstoß:

    • Abmahnungen von Verbänden oder Wettbewerbern

    • Bußgelder laut BFSG (§ 29–§ 32)

    • Reputationsschäden und SEO-Nachteile

6. Praxis-Tipp für KMU mit begrenzten Ressourcen

  • Nutze barrierefreie Website-Builder oder CMS-Themes

  • Achte auf Plugins & Tools mit Accessibility-Siegeln

  • Binde externe Agenturen punktuell ein (für Audit oder Relaunch)

  • Vermeide Eigenlösungen, wenn das Know-how intern fehlt – Fehler sind teuer

Fazit

Die Deadline rückt näher – und die Zeit zu handeln ist jetzt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz macht Barrierefreiheit zur Pflicht. Wer frühzeitig aktiv wird, schützt sich nicht nur vor Sanktionen, sondern sichert sich auch einen Wettbewerbsvorteil. Denn eine barrierefreie Website ist nicht nur rechtlich konform, sondern auch besser für SEO, User Experience – und für alle Menschen zugänglich.

Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Websites und digitalen Dienste barrierefrei zu gestalten – ein Thema, das bisher oft ignoriert wurde, nun aber dringend umgesetzt werden muss. Wer Online-Shops, Apps, Buchungsplattformen oder digitale Services für Endnutzer anbietet, fällt unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Kleinstunternehmen sind zwar teilweise ausgenommen, profitieren aber ebenfalls von barrierefreiem Design. Die Anforderungen richten sich nach den WCAG-2.1-Kriterien (Level AA) und beinhalten u. a. Alt-Texte, Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste und barrierefreie Formulare. Unternehmen sollten jetzt handeln: durch ein Accessibility-Audit, erste technische Anpassungen (z. B. Kontrast, Alternativtexte, Überschriftenstruktur), die Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung und langfristige Wartung. Wer erst kurz vor der Frist beginnt, riskiert hohe Bußgelder, Abmahnungen und Imageverlust – und verspielt zugleich die Chance auf bessere Sichtbarkeit, Conversion und Nutzerzufriedenheit. Handlungsempfehlung: Lass deine Website zeitnah von einem spezialisierten Anbieter prüfen, behebe die größten Barrieren zuerst – und plane spätestens jetzt den Umstieg auf barrierefreies Webdesign mit zukunftssicherem System.

Quellen:

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